DATENSCHUTZBERATUNG FÜR
GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN, KLINIKEN, KRANKENHÄUSER UND
PFLEGEDIENSTE
WIR SIND IHRE RENOMIERTE ZERTIFIZIERTE DATENSCHUTZEXPERTEN VON DER KÖNIGSALLEE
Willkommen!
Schluss mit der Sorge um Datenschutz und Compliance. Als Ihr erfahrener Partner im Gesundheitswesen nehmen wir Ihnen die Last der DSGVO-Pflichten ab. Wir sorgen dafür, dass Ihre Klinik, Ihr Krankenhaus, Ihr Paxis, Ihr MVZ oder Ihr ambulanter Pflegedienst alle datenschutzrechtlichen Vorgaben schnell und sicher erfüllt. Ohne komplizierten Aufwand und mit klaren, praxisorientierten Lösungen – mit unserem Rundum-Service kommen Sie allen gesetzlichen Pflichten einfach, schnell und sicher nach
Vertrauen Sie auf geprüfte Qualität. Als TÜV-zertifizierter Partner bieten wir Ihnen die höchste Sicherheit und Expertise für Ihren Datenschutz. Profitieren Sie von unserem praxisorientierten Wissen im Gesundheitswesen und setzen Sie auf effiziente Lösungen, die nachweislich den höchsten Standards entsprechen.
UNSERE DIENSTLEISTUNGEN
Umfassende Unterstützung im Bereich Datenschutzberatung für Gesundheitseinrichtungen.
Dabei entwickeln wir für Sie maßgeschneiderte Lösungen, die Sie langfristig absichern.
Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen halten wir Ihre Datenschutzmaßnahmen stets auf dem neuesten Stand.
Wir unterstützen Sie bei der Einführung von technischen und organisatorischen Maßnahmen, um DSGVO-konforme Prozesse sicherzustellen.
Nachhaltige Lösungen für alle Datenschutz-Anforderungen im Gesundheitswesen
Wir bieten individuelle Beratungspakete und projektbasierte Lösungen an, die speziell auf die Anforderungen von Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen abgestimmt sind.
Unsere monatlichen Betreuungspakete umfassen kontinuierliche Beratung, Schulungen und regelmäßige Audits – maßgeschneidert für Ihren langfristigen Datenschutz.
Zu unseren
Kunden
zählen
Kliniken
• Schönheitskliniken
• Fachkliniken
• Rehabilitationskliniken
Krankenhäuser
• Private Krankenhäuser
• Öffentl. Krankenhäuser
• Belegkrankenhäuser
Pflegeeinrichtungen
• Altenheime
• Pflegeheime
• Ambulante Pflegedienste
Ärztepraxen
• Einzelpraxen
• Gemeinschaftspraxen
• Facharztpraxen
Zahnärzte
• Einzelpraxen
• Gemeinschaftspraxen
Apotheken
• Offene Apotheken
• Versandapotheken
Krankentransporte
Medizinische Labore
Gesundheitszentren
Blutspendedienste
"Datenschutz ist wie eine gesunde Ernährung - man weiß, dass man es braucht, aber manchmal fällt es schwer, es konsequent umzusetzen"
Max Schrems, österreichischer Datenschutzaktivist
Häufig gestellte Fragen zum Datenschutz
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zwingend erforderlich?
Aufgrund der Verarbeitung sensibler Patientendaten ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) für nahezu jede Gesundheitseinrichtung Pflicht. Die DSGVO (Artikel 9 und 37) schreibt vor, dass ein DSB benannt werden muss, wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien (wie Gesundheitsdaten) liegt. Daher müssen Kliniken, Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegedienste einen externen oder internen DSB bestellen. Wir prüfen für Sie diese Pflicht und stellen bei Bedarf einen zertifizierten DSB zur Verfügung, der Ihre branchenspezifischen Anforderungen kennt.
Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sind erforderlich?
Um die Sicherheit sensibler Patientendaten zu gewährleisten, müssen Sie robuste technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) implementieren. Dazu gehören Zugriffskontrollen, Verschlüsselung von Patientendaten, regelmäßige Mitarbeiterschulungen und sichere Löschkonzepte. Als Datenschutz-Auditor helfen wir Ihnen, eine maßgeschneiderte TOM-Dokumentation zu erstellen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie vor DSGVO-Verstößen schützt.
Wie gehe ich rechtssicher mit Einwilligungserklärungen von Patienten um?
Einwilligungen zur Datenverarbeitung müssen im Gesundheitswesen besonders transparent und spezifisch sein. Jede Einwilligungserklärung sollte klar den Zweck der Verarbeitung (z.B. Datenaustausch mit anderen Ärzten) sowie die betroffenen Daten benennen. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtskonformen Formularen, die den strengen Anforderungen des Patientendatenschutzes gerecht werden.
Welche Rechte haben Patienten und wie setze ich Betroffenenanfragen um?
Patienten haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Wir beraten Sie, wie Sie Betroffenenanfragen professionell und fristgerecht bearbeiten, ohne die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für medizinische Unterlagen zu verletzen. Unser Service stellt sicher, dass Sie Auskunftsersuchen korrekt beantworten und alle Anfragen datenschutzkonform dokumentieren.
Wie gestalte ich Auftragsverarbeitung im Gesundheitswesen datenschutzkonform?
Bei der Beauftragung externer Dienstleister, wie etwa IT-Serviceanbietern oder Abrechnungszentren, ist eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) zwingend erforderlich. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge, erstellen rechtssichere AVVs und stellen sicher, dass Ihre Dienstleister die strengen Datenschutzanforderungen des Gesundheitswesens erfüllen.
Wann muss meine Einrichtung eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen?
Aufgrund der sensiblen Patientendaten ist die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Ihre Einrichtung zwingend erforderlich. Die DSGVO schreibt vor, dass bei jeder risikoreichen Datenverarbeitung eine DSFA durchgeführt werden muss. Da die Verarbeitung von Gesundheitsdaten per Definition als hohes Risiko gilt, müssen Kliniken, Praxen und Pflegedienste eine DSFA für die meisten ihrer Kerntätigkeiten durchführen. Wir helfen Ihnen, diese Pflicht zu erfüllen und die notwendigen Risikobewertungen professionell zu erstellen.
Das sagen unsere Kunden
Viele Geschäftsleitungen im Gesundheitswesen nehmen Datenschutz noch immer als zusätzliche Pflicht wahr…
Informieren Sie sich über die Konsequenzen des Bußgeldes für Meta und welche Lehren Gesundheitseinrichtungen daraus ziehen sollten.
