Datenschutz, um den Sie sich nicht mehr kümmern müssen.
Weil wir es tun.

TÜV-Datenschutzauditor

Externer Datenschutzbeauftragter und pragmatischer Datenschutzpartner für Arztpraxen, MVZ, Apotheken, Pflegedienste und Telemedizin-Anbieter.
TÜV-zertifiziert. Healthcare-spezialisiert.
Zuständig für alles — damit Sie es nicht sein müssen.

Institut für Datenschutz

Sie haben sicherlich Besseres zu tun als Datenschutzdokumentation aktuell zu halten.

Doch der Druck steigt: Kunden wollen Belege sehen, Behörden prüfen ohne Ankündigung und der letzte Datenschutzbeauftragte war vermutlich eher eine Enttäuschung.

Wir machen Schluss mit dem Frust.

Mit gebündelter Kompetenz aus IT-Sicherheit, Recht und Prozessmanagement halten wir Ihnen den Rücken frei.

Das Ergebnis? Keine offenen Fragen auf Ihrem Tisch, sondern finale Vorlagen, die Sie nur noch abnicken müssen.

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Ihr externer DSB

schickt einmal im Jahr eine Rechnung. Was er dazwischen macht: unklar.

AV-Verträge

Sie setzen Software, Terminportale, Abrechnungsdienstleister oder Cloud-Tools ein — ohne geprüfte AV-Verträge.

KI-Tools

werden im Team genutzt. Ob das datenschutzrechtlich zulässig ist: niemand hat es bewertet.

WhatsApp im Team

Rezeptfotos per Handy, Patientenrückrufe über das Privattelefon. Sie wissen, dass das ein Problem ist, aber niemand regelt es.

Der Datenschutz

in Ihrer Einrichtung hängt an einer Person. Fällt sie aus, hängt er in der Luft.

Eine MD-Prüfung

eine Beschwerde beim Landesbeauftragten, eine Anfrage der Kasse: Sie wissen nicht, was Sie vorlegen würden.

Ihre Dokumentation

besteht aus heruntergeladenen Vorlagen. Niemand hat geprüft, ob sie zu Ihrer Einrichtung passen.

Ihre Ausgaben

für Datenschutz verpuffen im Nichts.
Kein System, kein Berichtswesen, keine Nachweise.

 

Wenn Sie bei einem oder mehr Punkten genickt haben: Wir lösen das.

Pragmatisch, vollständig, ohne dass Sie dafür Stunden investieren müssen.

Datenschutzberatung gibt es viele. Berater, die heute eine Kanzlei betreuen, morgen einen Maschinenbauer, übermorgen eine Arztpraxis und überall dieselben Vorlagen mitbringen.

Wir machen das anders.

Unser einziges Thema ist das Gesundheitswesen.

Arztpraxen, MVZ, Apotheken, Cannabis-Apotheken, ambulante Pflegedienste, Intensivpflegedienste, Assistenzdienst, persönliche Assistenz,  Telemedizin-Anbieter, REHACARE-Einrichtungen, medizinische Forschungsprojekte — das ist unsere Welt. Täglich.

Das bedeutet in der Praxis:

Wenn der Medizinische Dienst bei Ihrem Pflegedienst ankündigt, wissen wir, was QPR-Prüfer sehen wollen — weil wir es bereits vorbereitet haben, bevor Sie anrufen.

Wenn Ihre Cannabis-Apotheke eine Telemedizin-Plattform anbindet, wissen wir, welche AV-Verträge fehlen und welche Einwilligungsprozesse Sie brauchen — bevor die Aufsicht fragt.

Wenn Ihr MVZ KI-gestützte Tools einführen will, begleiten wir das datenschutzkonform — Risikofolgenabschätzung (DSFA), Mitarbeiterinformation und Dokumentation inklusive.

Kein Nachschlagen. Kein Einarbeiten. Kein „Das prüfen wir und melden uns.“

Wir kennen das. Wir lösen das. Wir kümmern uns.

Datenschutz, der endlich funktioniert.

Von der DSB-Benennung bis zur MD-Prüfung — wir übernehmen, damit Sie führen können.

Datenschutz gehört nicht auf Ihren Schreibtisch.

Externer Datenschutzbeauftragter (DSB)

Gesetzlich gefordert. Persönlich haftungsrelevant. Und in den meisten Gesundheitseinrichtungen deutlich unterbetreut.

 

Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter (DSB) sind wir kein jährlicher Briefkasteneintrag. Wir betreuen Sie aktiv: laufende Dokumentation (Pflichtdokumentation), Mitarbeiterschulungen, Vorfallmanagement, Abstimmungen auf Leitungsebene. Feste Ansprechpartner. Immer erreichbar.

 

Für wen: Arztpraxen, MVZ, Apotheken, Cannabis-Apotheken, Pflegedienste, Telemedizin-Anbieter, Assistenzdienst, persönliche Assistenz, REHACARE-Einrichtungen, medizinische Forschungsprojekte — alle, die einen DSB brauchen oder einen besseren.

Datenschutz-Sorglos-Paket

Sie führen eine Einrichtung. Nicht eine Datenschutzabteilung.

 

Das Sorglos-Paket übernimmt Ihren gesamten operativen Datenschutz: Verarbeitungsverzeichnis, TOMs, Löschkonzept, AV-Verträge, Schulungen, Datenschutzinformation für Patienten, Datenschutzerklärungen, Vorfallmanagement — alles einrichtungsspezifisch, alles aktuell gehalten, alles von uns.

 

Ihr Aufwand: Rückfragen beantworten. Genehmigungen erteilen. Mehr nicht.

Vorbereitung auf MD-Prüfungen und Behördenanfragen

Der Medizinische Dienst prüft ohne Vorwarnung. Die Aufsichtsbehörde auch.

 

Wir bereiten Ihre Einrichtung konkret vor: Welche Dokumente werden verlangt? Welche Prozesse müssen nachweisbar sein? Was fehlt noch und wie lange dauert es, das zu schließen?

 

Das Ergebnis: Sie stehen bei jeder Prüfung, jedem Kontrollbesuch und jeder Patientenbeschwerde mit vollständiger Dokumentation da. Nicht weil Sie Glück hatten — sondern weil wir es vorbereitet haben.

 

Für wen besonders relevant: ambulante Pflegedienste (neue QPR-Grundlagen ab 01.07.2026), Intensivpflegedienste, MVZ, Arztpraxen.

Videoüberwachung in Praxis, Apotheke und Pflegeeinrichtung

Kameras im Empfangsbereich. Im Lagerraum. Im Eingangsbereich. In der Intensivpflege-WG.

 

Was ist erlaubt? Was ist Pflicht? Was macht Sie angreifbar?

 

Wir klären das rechtssicher — mit konkreter Empfehlung, fertiger Dokumentation und Hinweisschildern, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

 

Bevor Sie die Kamera montieren. Oder bevor eine Beschwerde kommt.

KI-Tools und EU AI Act im Gesundheitswesen

ChatGPT in der Verwaltung. KI-gestützte Diagnostik. Automatisierte Terminsteuerung. Sprachmodelle in der Patientenkommunikation.

 

Ihr Team nutzt KI-Tools — oft bevor jemand geprüft hat, ob das datenschutzrechtlich überhaupt zulässig ist.

 

Wir übernehmen die Bewertung: Welche Tools dürfen genutzt werden? Welche Einwilligungen, Risikofolgenabschätzungen (DSFA) und AV-Verträge sind erforderlich? Was verlangt der EU AI Act zusätzlich zur DSGVO?

 

Ergebnis: eine klare Nutzungsrichtlinie. Für Ihre Mitarbeiter verständlich. Für eine Prüfung belastbar.

Ethikanträge bei der Ethikkommission

Kein Datenschutzkonzept — kein genehmigter Ethikantrag. Das ist in der Praxis medizinischer Forschung und klinischer Validierung die häufigste Verzögerungsursache.

Wir erstellen das Datenschutzkonzept für Ihren Antrag: Rechtsgrundlage, Probandeninformation, Pseudonymisierungskonzept, Rollenklärung zwischen Sponsor, Prüfzentrum und Auftragsverarbeitern — vollständig, im Format, das Ethikkommissionen und Datenschutzbeauftragte akzeptieren.

Für wen: Forschungsprojekte, klinische Studien, DiGA-Hersteller, Medizintechnik-Anbieter, Universitätskliniken.

Drei Schritte. Dann läuft Ihr Datenschutz.

Schritt 1
Datenschutzs-Check (kostenlos)

30 Minuten. Sie schildern uns Ihre Situation: Einrichtungstyp, Mitarbeiterzahl, aktueller Datenschutzstand.

Wir zeigen Ihnen Ihre drei größten Lücken — priorisiert nach Haftungsrisiko.

Kein Verkaufsgespräch.
Kein Standardvortrag über die DSGVO. Eine ehrliche Einschätzung, die Sie auch dann nutzen können, wenn wir nicht zusammenarbeiten.

Schritt 2
Bestandsaufnahme und Maßnahmenplan

Wir nehmen Ihre Einrichtung unter die Lupe: Verarbeitungsverzeichnis, TOMs, AV-Verträge, IT-Sicherheit, Kommunikationsprozesse, Mitarbeiterunterlagen.

Ihr Aufwand: ein strukturiertes Gespräch mit Ihrer Ansprechperson. Den Rest übernehmen wir.

Sie bekommen einen priorisierten Maßnahmenplan — verständlich, umsetzbar, einrichtungsspezifisch.

Schritt 3
Ihr Datenschutz läuft

Wir setzen um. Laufend.
Ihr Verarbeitungsverzeichnis bleibt aktuell.
Neue Dienstleister bekommen geprüfte AV-Verträge.
Mitarbeiter werden geschult.
Bei Vorfällen sind wir da — nicht erst wenn Sie zweimal nachgefragt haben.

Feste Abstimmungstermine auf Leitungsebene. Fertige Vorlagen und Entscheidungsunterlagen. Ein Team, das das Gesundheitswesen kennt und erreichbar ist.

Haben Sie einen DSB — oder haben Sie Datenschutz?

Der Unterschied zeigt sich nicht bei der Benennung. Er zeigt sich, wenn der Medizinische Dienst klingelt.

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Interner DSB

Typischer externer Solo-DSB

INSTITUT FÜR DATENSCHUTZ

Kennt Art. 9 DSGVO, MD-Prüfung, QPR, KBV-IT, Ethikantrag aus dem Alltag

Selten — meist angelerntes Wissen neben dem Hauptjob

Kommt drauf an — und das ist das Problem

Ja — Expertise und Erfahrung in Healthcare / Rehacare

Meldet sich, bevor Sie nachfragen müssen

Nein

Nein

Ja — wir betreuen aktiv, nicht auf Zuruf

Ihre Dokumentation ist einrichtungsspezifisch — nicht aus dem Vorlagenordner

Selten

Fast nie

Immer — Vorlagen sind kein Datenschutz

Wenn Ihr Ansprechpartner ausfällt, läuft der Datenschutz trotzdem

Nein — eine Person, ein Ausfall, kein Datenschutz

Nein — Sie warten

Ja — Teambetrieb, feste Vertretung, keine Lücke

KI-Tools in Ihrer Einrichtung werden bewertet, bevor sie ein Risiko werden

Nein

Selten

Ja — EU AI Act, DSFA, Nutzungsrichtlinie inklusive

MD-Prüfung, Aufsichtsbehörde, Patientenbeschwerde: Sie stehen vorbereitet da

Nein — reagiert

Nein — reagiert

Ja — wir bereiten vor, bevor es passiert

Datenschutzvorfall um 19 Uhr: jemand ist erreichbar

Kommt drauf an

Meistens nicht

Ja — Vorfallmanagement ist keine Zusatzleistung

Ethikantrag, klinische Studie, klinischer Validierung, DiGA: Datenschutzkonzept fertig geliefert

Nein

Nein

Ja — inklusive Probandeninformation und Rollenklärung

Ihr Aufwand pro Monat

Hoch — Sie koordinieren alles selbst

Mittel — Sie erinnern und nachfragen

Gering — wir steuern, Sie entscheiden

Wenn Sie sich beim Lesen dieser Tabelle bei einer Spalte ertappt haben — das ist der Grund, warum wir den Datenschutz-Check kostenlos anbieten.

Häufig gestellte Fragen zum Datenschutz

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zwingend erforderlich?

Aufgrund der Verarbeitung sensibler Patientendaten ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) für nahezu jede Gesundheitseinrichtung Pflicht. Die DSGVO (Artikel 9 und 37) schreibt vor, dass ein DSB benannt werden muss, wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien (wie Gesundheitsdaten) liegt. Daher müssen Kliniken, Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegedienste einen externen oder internen DSB bestellen. Wir prüfen für Sie diese Pflicht und stellen bei Bedarf einen zertifizierten DSB zur Verfügung, der Ihre branchenspezifischen Anforderungen kennt.

Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sind erforderlich?

Um die Sicherheit sensibler Patientendaten zu gewährleisten, müssen Sie robuste technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) implementieren. Dazu gehören Zugriffskontrollen, Verschlüsselung von Patientendaten, regelmäßige Mitarbeiterschulungen und sichere Löschkonzepte. Als Datenschutz-Auditor helfen wir Ihnen, eine maßgeschneiderte TOM-Dokumentation zu erstellen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie vor DSGVO-Verstößen schützt.

Wie gehe ich rechtssicher mit Einwilligungserklärungen von Patienten um?

Einwilligungen zur Datenverarbeitung müssen im Gesundheitswesen besonders transparent und spezifisch sein. Jede Einwilligungserklärung sollte klar den Zweck der Verarbeitung (z.B. Datenaustausch mit anderen Ärzten) sowie die betroffenen Daten benennen. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtskonformen Formularen, die den strengen Anforderungen des Patientendatenschutzes gerecht werden.

Welche Rechte haben Patienten und wie setze ich Betroffenenanfragen um?

Patienten haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Wir beraten Sie, wie Sie Betroffenenanfragen professionell und fristgerecht bearbeiten, ohne die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für medizinische Unterlagen zu verletzen. Unser Service stellt sicher, dass Sie Auskunftsersuchen korrekt beantworten und alle Anfragen datenschutzkonform dokumentieren.

Wie gestalte ich Auftragsverarbeitung im Gesundheitswesen datenschutzkonform?

Bei der Beauftragung externer Dienstleister, wie etwa IT-Serviceanbietern oder Abrechnungszentren, ist eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) zwingend erforderlich. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge, erstellen rechtssichere AVVs und stellen sicher, dass Ihre Dienstleister die strengen Datenschutzanforderungen des Gesundheitswesens erfüllen.

Wann muss meine Einrichtung eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen?

Aufgrund der sensiblen Patientendaten ist die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Ihre Einrichtung zwingend erforderlich. Die DSGVO schreibt vor, dass bei jeder risikoreichen Datenverarbeitung eine DSFA durchgeführt werden muss. Da die Verarbeitung von Gesundheitsdaten per Definition als hohes Risiko gilt, müssen Kliniken, Praxen und Pflegedienste eine DSFA für die meisten ihrer Kerntätigkeiten durchführen. Wir helfen Ihnen, diese Pflicht zu erfüllen und die notwendigen Risikobewertungen professionell zu erstellen.

Das sagen unsere Kunden

Bewertet mit 5 von 5
Wir habe die Leistungen von Institut für Datenschutz in Anspruch genommen und kann sie wärmstens empfehlen. Sie waren sehr effizient und haben mich bei meinen Datenschutzbedürfnissen bestens unterstützt. Vielen Dank!
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Markus K.
Bewertet mit 5 von 5
Institut für Datenschutz hat uns wirklich beeindruckt, insbesondere von der schnellen Reaktionszeit und der Professionalität, mit der alle unsere Fragen und Bedenken beantwortet wurden. Wir fühlen uns jetzt viel sicherer in Bezug auf den Datenschutz und können uns auf unsere Arbeit konzentrieren. Besten Dank!
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Dr. Kerstin N.
Bewertet mit 5 von 5
Das Institut für Datenschutz hat uns mit seiner Expertise und maßgeschneiderten Lösungen überzeugt. Professionell, zuverlässig und immer auf dem neuesten Stand – so muss Datenschutzberatung sein. Absolute Empfehlung!
Dr. Oliver H.

Viele Geschäftsleitungen im Gesundheitswesen nehmen Datenschutz noch immer als zusätzliche Pflicht wahr…

Informieren Sie sich über die Konsequenzen des Bußgeldes für Meta und welche Lehren Gesundheitseinrichtungen daraus ziehen sollten.

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