Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Datenschutz im Gesundheitswesen
Wann muss man sich am besten mit dem Thema Datenschutz befassen?
Die Befassung mit dem Datenschutz sollte bereits in der Konzeptionsphase Ihres Unternehmens beginnen.
Datenschutz ist keine nachträgliche Pflicht, die Sie am Ende Ihrer Gründung abhandeln können. Er ist eine grundlegende Voraussetzung für den Aufbau eines vertrauenswürdigen und zukunftsfähigen Geschäftsmodells im Gesundheitswesen. Die DSGVO basiert auf dem Prinzip „Privacy by Design“, was bedeutet, dass der Schutz von Patientendaten von Anfang an in alle Prozesse und IT-Systeme integriert werden muss. Ein frühzeitiges Handeln hilft Ihnen, kostspielige Nachrüstungen und das Risiko von Bußgeldern zu vermeiden.
Unsere Empfehlung: Beginnen Sie parallel zur Planung Ihrer Dienstleistungen und IT-Infrastruktur mit der Implementierung eines Datenschutzkonzepts. Wir unterstützen Sie dabei, von der ersten Stunde an rechtssicher zu agieren und den Datenschutz als Wettbewerbsvorteil zu nutzen.
Müssen wir als Gesundheitseinrichtung einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen und welche Anforderungen gelten?
Aufgrund der Verarbeitung sensibler Patientendaten ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) für nahezu jede Gesundheitseinrichtung zwingend vorgeschrieben. Die DSGVO (Artikel 9 und 37) schreibt vor, dass ein DSB benannt werden muss, wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien liegt. Daher müssen Kliniken, Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegedienste einen externen oder internen DSB bestellen. Wir prüfen für Sie diese Pflicht und stellen bei Bedarf einen zertifizierten DSB zur Verfügung, der Ihre branchenspezifischen Anforderungen kennt.
Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sind erforderlich, um Patientendaten zu schützen?
Um die Sicherheit sensibler Patientendaten zu gewährleisten, müssen Sie robuste technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) implementieren. Dazu gehören Zugriffskontrollen, Verschlüsselung von Patientendaten, regelmäßige Mitarbeiterschulungen und sichere Löschkonzepte. Als Datenschutz-Auditor helfen wir Ihnen, eine maßgeschneiderte TOM-Dokumentation zu erstellen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie vor DSGVO-Verstößen schützt.
Wie gehen wir rechtssicher mit Einwilligungserklärungen von Patienten um?
Einwilligungen zur Datenverarbeitung müssen im Gesundheitswesen besonders transparent und spezifisch sein. Jede Einwilligungserklärung sollte klar den Zweck der Verarbeitung (z. B. Datenaustausch mit anderen Ärzten) sowie die betroffenen Daten benennen. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtskonformen Formularen, die den strengen Anforderungen des Patientendatenschutzes gerecht werden.
Welche Rechte haben Patienten, und wie setzen wir Betroffenenanfragen um?
Patienten haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Wir beraten Sie, wie Sie Betroffenenanfragen professionell und fristgerecht bearbeiten, ohne die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für medizinische Unterlagen zu verletzen. Unser Service stellt sicher, dass Sie Auskunftsersuchen korrekt beantworten und alle Anfragen datenschutzkonform dokumentieren.
Wie muss eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) im Gesundheitswesen aussehen?
Bei der Beauftragung externer Dienstleister, wie etwa IT-Serviceanbietern oder Abrechnungszentren, ist eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) zwingend erforderlich. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge, erstellen rechtssichere AVVs und stellen sicher, dass Ihre Dienstleister die strengen Datenschutzanforderungen des Gesundheitswesens erfüllen.
Wann müssen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführen?
Aufgrund der sensiblen Patientendaten ist die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Ihre Einrichtung zwingend erforderlich. Die DSGVO schreibt vor, dass bei jeder risikoreichen Datenverarbeitung eine DSFA durchgeführt werden muss. Da die Verarbeitung von Gesundheitsdaten per Definition als hohes Risiko gilt, müssen Kliniken, Praxen und Pflegedienste eine DSFA für die meisten ihrer Kerntätigkeiten durchführen. Wir helfen Ihnen, diese Pflicht zu erfüllen und die notwendigen Risikobewertungen professionell zu erstellen.
Wie können wir unsere Mitarbeiter datenschutzrechtlich schulen?
Regelmäßige Datenschutzschulungen sind gesetzlich vorgeschrieben und essenziell, um Mitarbeiter für den sicheren Umgang mit Patientendaten zu sensibilisieren. Die Schulungen sollten auf Ihre spezifischen Arbeitsabläufe zugeschnitten sein und Themen wie Patientengeheimnis, sichere Datenverarbeitung und die korrekte Bearbeitung von Betroffenenanfragen umfassen. Wir bieten interaktive und praxisnahe Schulungen an, um Ihr Team effektiv zu unterweisen.
Welche Dokumentationspflichten haben wir bei der Datenverarbeitung von Patienten?
Jede Gesundheitseinrichtung ist verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) zu führen. Dieses Verzeichnis muss detailliert darlegen, welche Patientendaten zu welchem Zweck verarbeitet werden, welche Kategorien von Daten betroffen sind, wer Zugriff hat und wie lange die Daten gespeichert werden. Eine korrekte Dokumentation ist die Grundlage für Ihre DSGVO-Konformität.
Gilt die DSGVO auch für Abrechnungs- und Praxisverwaltungssysteme?
Ja, unbedingt. Abrechnungs- und Praxisverwaltungssysteme verarbeiten eine Vielzahl von sensiblen Patientendaten und unterliegen daher in vollem Umfang der DSGVO. Es ist entscheidend, dass der Anbieter des Systems eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit Ihnen abschließt und sicherstellt, dass die TOMs den strengsten Datenschutzanforderungen entsprechen.
Wie behandeln wir den Datenschutz bei der Nutzung von Telemedizin?
Der Einsatz von Telemedizin erfordert besondere Vorsicht beim Datenschutz. Sie müssen sicherstellen, dass die verwendeten Plattformen und Tools Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind und die Kommunikation mit den Patienten über gesicherte Kanäle erfolgt. Zudem müssen die Patienten über die Art der Datenverarbeitung und die Risiken klar aufgeklärt werden.
Wie sichern wir Patientendaten bei der Verwendung von Cloud-Services?
Cloud-Services im Gesundheitswesen dürfen nur genutzt werden, wenn der Anbieter die strengen Datenschutzanforderungen erfüllt. Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ist zwingend erforderlich. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass die Daten in der Cloud angemessen verschlüsselt sind und die Speicherung in Ländern mit hohem Datenschutzniveau (z. B. innerhalb der EU) erfolgt.
Welche rechtlichen Vorgaben gelten bei Datentransfer ins Ausland?
Die Übermittlung von Patientendaten in Länder außerhalb der EU/des EWR ist nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Sie benötigen entweder einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für das Zielland oder müssen geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln (SCC) oder Binding Corporate Rules (BCRs) verwenden. Ohne diese Maßnahmen ist der Datentransfer rechtswidrig.
Was passiert, wenn wir eine Datenpanne oder einen Cyberangriff haben?
Bei einer Datenpanne müssen Sie diese unverzüglich (innerhalb von 72 Stunden) bei der zuständigen Aufsichtsbehörde melden, wenn ein Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen besteht. Betroffene Personen müssen informiert werden, wenn ein hohes Risiko für ihre Daten vorliegt. Ein Notfallplan für Datenpannen ist essenziell, um schnell und rechtskonform reagieren zu können.
Wie können wir unsere Einrichtung gegen Bußgelder und Abmahnungen absichern?
Der beste Schutz gegen Bußgelder und Abmahnungen ist proaktiver Datenschutz. Eine umfassende Datenschutzberatung, die Implementierung wirksamer TOMs, regelmäßige Mitarbeiterschulungen und eine vollständige Dokumentation Ihrer Verarbeitungsprozesse sind die wirksamsten Maßnahmen, um Ihre Einrichtung zu schützen und Konformität zu gewährleisten.
Welche Rolle spielt der Datenschutz bei der Digitalisierung unserer Einrichtung?
Datenschutz ist kein Hindernis, sondern eine grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Digitalisierung. Er muss von Anfang an in alle neuen Projekte (z. B. die Einführung von digitalen Patientenakten) integriert werden (Privacy by Design). Eine frühzeitige Berücksichtigung des Datenschutzes sorgt dafür, dass Ihre digitalen Prozesse sicher, vertrauenswürdig und rechtskonform sind.