Externer Datenschutzbeauftragter für das Gesundheitswesen — pragmatisch, auditfest, führungsnah.

Ein DSB, der nicht nur benannt ist, sondern wirklich liefert: laufende Betreuung, aktive Kommunikation, Dokumentation, die einer Prüfung standhält. Für Arztpraxen, MVZ, Apotheken, Pflegedienste und Telemedizin-Anbieter.

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Sie haben einen DSB. Aber haben Sie auch Datenschutz?

Die DSB-Benennung ist in den meisten Gesundheitseinrichtungen erfolgt — auf dem Papier. Der Unterschied zeigt sich erst, wenn es zählt: bei einer Behördenanfrage, einer MD-Prüfung, einem Datenschutzvorfall.


Viele externe DSB sind Solo-Berater mit zu vielen Mandanten, zu wenig Branchenkenntnis und einem Geschäftsmodell, das auf einmaliger Bestellung statt laufender Betreuung basiert. Eine jährliche Rechnung kommt zuverlässig. Eine Antwort auf eine dringende Frage manchmal erst nach Tagen.


Das Ergebnis: Eine Einrichtung, die formal compliant ist und operativ ungeschützt.

Was unser externer DSB-Service konkret umfasst.

Laufende DSB-Tätigkeit nach Art. 39 DSGVO

Überwachung der Compliance, Beratung der Geschäftsführung, Schulung der Mitarbeiter, Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

Verarbeitungsverzeichnis (VVT)

einrichtungsspezifisch erstellt und laufend aktuell gehalten — nicht einmal erstellt und dann vergessen.

TOMs-Dokumentation

technische und organisatorische Maßnahmen, die zu Ihrer tatsächlichen IT- und Prozesslandschaft passen.

AV-Vertragsmanagement

Prüfung und Verwaltung aller Auftragsverarbeitungsverträge mit Ihren Dienstleistern.

Mitarbeiterschulungen

regelmäßig, praxisnah, dokumentiert — als Nachweis für jede Prüfung.

Vorfallmanagement

Sofortreaktion bei Datenschutzvorfällen, Bewertung der Meldepflicht, Begleitung bei Behördenmeldungen.

Feste Ansprechpartner

kein Callcenter, kein Ticketsystem — Menschen, die Ihre Einrichtung kennen.

Healthcare-Spezialisierung

Unser Fokus liegt auf Gesundheitseinrichtungen — Arztpraxis, MVZ, Apotheke, Cannabis-Apotheke, ambulanter Pflegedienst, Intensivpflegedienst, Assistenzdienst, persönliche Assistenz,  Telemedizin-Anbieter, Rehadienstleister, Sanitätshaus, medizinische Forschungsprojekte kennen wir, bevor wir Ihr Verarbeitungsverzeichnis überhaupt aufschlagen. Feste Abstimmungstermine statt Funkstille, proaktive Information statt Überraschung, sofortige Erreichbarkeit statt Warteschleife bei Vorfällen.

Zertifizierter DSB

FAQ EXTERNER DATENSCHUTZ-
BEAUFTRAGTER (DSB)

Was ist der Unterschied zwischen einem internen und einem externen DSB?

Ein interner DSB ist Mitarbeiter Ihrer Einrichtung — mit allen Vor- und Nachteilen: Er kennt den Betrieb, fällt aber bei Urlaub oder Krankheit aus, und seine Datenschutzexpertise muss meist neben dem Hauptjob aufgebaut werden. Ein externer DSB bringt sofort Fachwissen mit, ist unabhängig und in der Regel günstiger als eine interne Vollzeitstelle mit vergleichbarer Expertise.

Ist ein externer DSB für unsere Einrichtung Pflicht?

Im Gesundheitswesen verarbeiten fast alle Einrichtungen Gesundheitsdaten als Kerntätigkeit — die Benennungspflicht nach Art. 37 DSGVO greift damit in der Regel unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Die genaue Einordnung für Ihre Einrichtung klären wir im kostenlosen Datenschutz-Check.

Können wir von unserem aktuellen DSB zu Ihnen wechseln?

Ja, ein Wechsel ist unkompliziert möglich. Wir übernehmen die bestehende Dokumentation, prüfen sie auf Vollständigkeit und Aktualität und schließen die Lücken, die wir dabei häufig finden.

Wie schnell reagieren Sie bei einem dringenden Anliegen?

Bei akuten Themen wie Datenschutzvorfällen oder angekündigten Prüfungen sind wir kurzfristig erreichbar — nicht erst nach mehrtägiger Wartezeit. Das ist Teil unseres Betreuungsmodells, nicht eine Zusatzleistung.

Ein DSB auf dem Papier schützt Sie nicht. Ein DSB, der wirklich arbeitet, schon.

30 Minuten. Klare Einschätzung, ob Ihr aktueller Datenschutz wirklich trägt.

Externer Datenschutzbeauftragter Gesundheitswesen — Institut für Datenschutz
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