Datenschutz für MVZ und Arztpraxen — prüfungssicher, strukturiert, von uns übernommen.

KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie, Berechtigungskonzepte für mehrere Standorte, Patientendaten in der Cloud, WhatsApp im Team — ab 20 Mitarbeitern wird Datenschutz in der Praxis zur Führungsaufgabe. Wir übernehmen sie.

Klinik mit Beratung Tisch

„Brauchen wir jetzt eigentlich einen DSB?" — Wenn Sie diese Frage stellen, ist die Antwort meistens ja. Und der Zeitpunkt meistens überfällig.

Ab einer bestimmten Größe — und im Gesundheitswesen fast ausnahmslos — ist ein Datenschutzbeauftragter gesetzliche Pflicht. Aber die eigentliche Frage ist nicht, ob Sie einen DSB brauchen. Die Frage ist, ob Ihre Praxis oder Ihr MVZ datenschutzrechtlich wirklich steht.


Patientendaten in der Praxissoftware, auf dem Empfangstresen besprochen, per E-Mail an Kollegen geschickt, im Recall-System gespeichert, auf dem Diensthandy einer MFA. KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie — formal bekannt, operativ selten vollständig umgesetzt. Berechtigungskonzept für die Praxissoftware — meistens: jeder hat Zugriff auf alles, weil es einfacher ist.


Das ist keine Ausnahme. Das ist der Standard in Arztpraxen und MVZ, die zwischen Patientenversorgung, Abrechnungsdruck und Personalführung keine Kapazität für strukturierten Datenschutz haben.


Das ändern wir.

Was wir für Ihre Praxis oder Ihr MVZ übernehmen.

Externer DSB für Arztpraxen und MVZ

Aktive Betreuung, nicht Briefkastenbetreuung. Laufende Dokumentation, Mitarbeiterschulungen für MFA und Verwaltung, Vorfallmanagement, direkte Ansprechbarkeit für die Praxisleitung oder Geschäftsführung. Feste Termine, keine Überraschungen.

KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie

Die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie ist keine Empfehlung — sie ist verpflichtend für alle Praxen mit TI-Anbindung. Wir übersetzen die technischen Anforderungen in klare Prozesse und Maßnahmen für Ihren Praxisalltag: Passwortrichtlinien, Zugriffskonzepte, TI-Komponentendokumentation, Notfallplan. Verständlich für Ihr Team. Belastbar für eine Prüfung.

Berechtigungskonzept für Praxissoftware und MVZ-Strukturen

Wer darf auf welche Patientendaten zugreifen? In einer Einzelpraxis eine Frage, in einem MVZ mit mehreren Standorten und Fachrichtungen eine Führungsaufgabe. Wir erstellen das Berechtigungskonzept passend zu Ihrer Struktur — dokumentiert, nachvollziehbar, prüfungssicher.

Videoüberwachung in Praxis und MVZ

Empfangsbereich, Warteraum, Parkplatz — was ist erlaubt, was ist dokumentationspflichtig, was macht Sie angreifbar? Wir liefern die rechtssichere Bewertung und fertige Dokumentation, bevor eine Patientenbeschwerde kommt.

AV-Verträge und Dienstleisterkette

IT-Dienstleister, Labor, Abrechnung, Terminportal, Cloud, Kommunikationsanbieter — jeder externe Dienstleister, der Patientendaten berührt, braucht einen geprüften AV-Vertrag. Wir prüfen Ihre gesamte Dienstleisterkette und schließen die Lücken.

Datenschutzschulung für MFA, Verwaltung und Ärzte

Was darf die MFA am Empfang? Wie kommunizieren wir datenschutzkonform mit Patienten, Überweisern und Kassen? Was gilt für E-Mail, WhatsApp, Recall? Praxistaugliche Schulungen — mit nachweisbarer Teilnahme und Dokumentation für die nächste Prüfung.

FAQ ARZTPRAXEN UND MVZ

Ab wann braucht eine Arztpraxis einen DSB?

Im Gesundheitswesen greift die DSB-Benennungspflicht für Praxen, die Gesundheitsdaten als Kerntätigkeit verarbeiten — das trifft auf nahezu jede Arztpraxis zu. Ab 20 Mitarbeitern ist zudem die allgemeine Schwelle nach Art. 37 DSGVO regelmäßig erreicht. Die konkrete Frage für Ihre Praxis klären wir im kostenlosen Datenschutz-Check.

Was bedeutet die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie konkret für unsere Praxis?

Die KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie verlangt dokumentierte Maßnahmen in den Bereichen Zugriffsschutz, Passwortmanagement, TI-Komponentensicherheit, Notfallmanagement und Mitarbeitersensibilisierung. Was in Ihrer Praxis fehlt oder nicht ausreichend dokumentiert ist, zeigen wir Ihnen im DSGVO-Sicherheits-Check — konkret, priorisiert, ohne Fachchinesisch.

Unser MVZ hat drei Standorte. Brauchen wir für jeden Standort einen eigenen DSB?

Nein, aber Sie brauchen ein Datenschutzkonzept, das alle Standorte abbildet. Einheitliches Verarbeitungsverzeichnis, standortübergreifendes Berechtigungskonzept, koordinierte Schulungen. Genau das entwickeln und betreuen wir für Sie.

Was passiert, wenn ein Patient Auskunft über seine Daten verlangt oder Beschwerde einreicht?

Betroffenenanfragen und Beschwerden haben gesetzliche Fristen — ein Monat für die Auskunft, sofortiges Handeln bei Beschwerden an die Aufsichtsbehörde. Wir bereiten Ihre Praxis darauf vor und begleiten Sie im Ernstfall, damit aus einer Anfrage kein Verfahren wird.

Ihre Praxis wächst. Ihr Datenschutz sollte mitgewachsen sein.

Ab 20 Mitarbeitern, mit mehreren Standorten, mit KI-gestützten Tools oder mit komplexer Dienstleisterkette: Datenschutz ist keine Nebentätigkeit mehr — er ist eine Führungsaufgabe. Die wir für Sie übernehmen.

Externer Datenschutzbeauftragter Gesundheitswesen — Institut für Datenschutz
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