Datenschutz für Reha-Einrichtungen und Sanitätshäuser — rechtssicher an jeder Schnittstelle.

Rezeptdaten, Diagnoseinformationen, Kassenabrechnung, Medizinprodukte-Dokumentation — Ihre Einrichtung verarbeitet Gesundheitsdaten an mehr Stellen als die meisten Leitungen auf dem Schirm haben. Wir sorgen dafür, dass das datenschutzrechtlich trägt.

Beratung in modernem Klinikbüro

Zwischen Verordnung, Kasse, Hersteller und Patient fließen täglich Gesundheitsdaten. Wer haftet, wenn dabei etwas schiefgeht?

Reha-Einrichtungen und Sanitätshäuser stehen an einer Schnittstelle, die datenschutzrechtlich besonders komplex ist: Ein Rezept kommt vom Arzt. Die Diagnose liegt vor. Die Kasse genehmigt. Der Hersteller liefert. Der Patient unterschreibt. Und irgendwo dazwischen werden Gesundheitsdaten geteilt, weitergeleitet, gespeichert — oft ohne dass jemand genau geprüft hat, wer dabei Verantwortlicher ist, wer Auftragsverarbeiter und was das datenschutzrechtlich bedeutet.


Sozialdaten nach SGB V, VI und IX stellen dabei eigene Anforderungen, die über die DSGVO hinausgehen und die in der Praxis kaum jemand vollständig im Blick hat.


Das ändert sich, sobald eine Kasse prüft, ein Patient Auskunft verlangt oder ein Medizinprodukt-Hersteller bei der nächsten Kooperation einen Datenschutznachweis fordert.

Was wir für Ihre Einrichtung übernehmen.

Externer DSB

Aktive Betreuung, Healthcare-spezialisiert, mit Kenntnis der SGB-spezifischen Datenschutzanforderungen. Feste Ansprechpartner, keine Einzelperson, immer erreichbar.

Rollenklärung und Verarbeitungsverzeichnis

Wer ist in Ihrer Versorgungskette Verantwortlicher, wer Auftragsverarbeiter, wer gemeinsam Verantwortlicher? Wir klären die Rollen, erstellen das einrichtungsspezifische Verarbeitungsverzeichnis und dokumentieren alle Datenflüsse zwischen Arzt, Kasse, Hersteller und Patient.

Sozialdaten und SGB-Compliance

Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis und besonderen Übermittlungsvorschriften. Wir stellen sicher, dass Ihre Prozesse und Ihre Dokumentation diese Anforderungen abbilden.

AV-Verträge und Dienstleisterkette

Warenwirtschaft, Abrechnungsdienstleister, Logistikpartner, Hersteller — jeder, der Gesundheitsdaten Ihrer Patienten berührt, braucht einen geprüften AV-Vertrag. Wir prüfen und verwalten Ihre gesamte Dienstleisterkette.

Website, Online-Formulare und Digitalprozesse

Upload medizinischer Unterlagen, Online-Anträge, Terminbuchung, Beratungsanfragen — jeder digitale Kanal ist ein Datenschutzthema. Wir bewerten, dokumentieren und sichern Ihre digitalen Prozesse rechtssicher ab.

Mitarbeiterschulungen

Was dürfen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Rezepten, Diagnosen und Patientendaten? Praxistaugliche Schulungen für Beratung, Lager und Verwaltung — dokumentiert für die nächste Prüfung.

Datenschutz an der Schnittstelle zwischen Versorgung, Kasse, Medizinprodukt und Patient — das ist ein Spezialthema. Wir kennen es.

Reha und Hilfsmittelversorgung ist kein Standardfall für allgemeine Datenschutzberatung. Wer nicht weiß, was ein Heil- und Hilfsmittelrezept datenschutzrechtlich bedeutet, wie Sozialdaten nach SGB IX behandelt werden müssen oder welche Rolle ein Medizinprodukte-Hersteller im Datenschutzkonzept einnimmt — der kann für Ihre Einrichtung keine Dokumentation liefern, die eine Kassenprüfung oder Behördenanfrage trägt.

 

Unser Fokus liegt auf dem Gesundheitswesen. Das schließt Reha-Einrichtungen, Sanitätshäuser, Hilfsmittelversorger und die komplexen Datenflüsse, die zwischen ihnen, den Kassen, den Ärzten und den Herstellern entstehen, ausdrücklich ein.

 

Kein Nachschlagen. Kein Einarbeiten. Kein „Das prüfen wir und melden uns.“

FAQ REHA UND SANITÄTSHAUS

Sind Reha-Einrichtungen und Sanitätshäuser zur DSB-Benennung verpflichtet?

In der Regel ja — wer Gesundheitsdaten als Kerntätigkeit verarbeitet, ist nach Art. 37 DSGVO zur DSB-Benennung verpflichtet. Für Einrichtungen, die zusätzlich Sozialdaten verarbeiten, gelten ergänzende Anforderungen. Die konkrete Einordnung für Ihre Einrichtung klären wir im kostenlosen DSGVO-Sicherheits-Check.

Was sind Sozialdaten und warum sind sie besonders sensibel?

Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die im Rahmen der Sozialleistungserbringung verarbeitet werden — also Diagnosen, Rezepte, Leistungsentscheide der Kasse, Reha-Berichte. Sie unterliegen dem Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I und dürfen nur unter engen Voraussetzungen weitergegeben werden. Wir stellen sicher, dass Ihre Prozesse das abbilden.

Ein Hersteller verlangt von uns ein Datenschutzkonzept für die Kooperation. Was brauchen wir?

Das ist ein häufiger und berechtigter Anlass. Wir erstellen das Datenschutzkonzept im Format, das Hersteller und Kooperationspartner verlangen — inklusive Rollenklärung, Datenfluss-Dokumentation und AV-Vertrag.

Was passiert, wenn eine Kasse unsere Datenschutzorganisation prüft?

Kassenprüfungen im Bereich Datenschutz folgen ähnlichen Kriterien wie Behördenprüfungen: Verarbeitungsverzeichnis, Nachweise über Mitarbeiterschulungen, AV-Verträge und TOMs. Wir bereiten Ihre Einrichtung aktiv vor — nicht erst, wenn die Prüfung angekündigt ist.

Zwischen Rezept und Abrechnung fließen Gesundheitsdaten. Wir sorgen dafür, dass das rechtssicher passiert.

Externer Datenschutzbeauftragter Gesundheitswesen — Institut für Datenschutz
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