Datenschutz für persönliche Assistenz und Assistenzdienste — klar geregelt, alltagstauglich.

Zwischen Klient, Angehörigen, Kostenträgern und Assistenzteam fließen täglich sensible Daten — oft per Messenger, Privathandy oder mündlicher Absprache. Wir bringen Datenschutz in eine Form, die in Ihrem Alltag funktioniert.

Momente der Unterstützung und Zusammenarbeit

Persönliche Assistenz ist nah. Datenschutz muss das abbilden — ohne den Alltag lahmzulegen.

Assistenzdienste und persönliche Assistenz arbeiten in einer besonderen Nähe zu ihren Klienten: Sie kennen den Tagesablauf, die medizinischen Bedürfnisse, die familiären Verhältnisse, die Freizeitaktivitäten. Daten, die sensibler kaum sein könnten — und die täglich im Team geteilt, an Kostenträger kommuniziert und in Einsatzplänen dokumentiert werden.


Das Problem: Datenschutzstrukturen, die in Pflegediensten oder Kliniken funktionieren, passen oft nicht auf die gelebte Praxis der persönlichen Assistenz. Zu bürokratisch, zu wenig alltagsnah, zu wenig auf die besondere Beziehung zwischen Assistent und Klient ausgerichtet.


Wir entwickeln Datenschutzkonzepte, die zur persönlichen Assistenz passen — nicht solche, die aus einem Pflegedienst-Template kopiert wurden.

Datenschutz ohne Bürokratie — aber mit klaren Spielregeln für Alltag, Team und Kostenträger.

Persönliche Assistenz ist kein Pflegedienst. Die Anforderungen sind anders, die Nähe ist anders, die Datenflüsse sind anders. Ein Datenschutzkonzept, das aus einem allgemeinen Pflegedienst-Template kopiert wurde, bildet das nicht ab und überzeugt weder Klienten noch Kostenträger noch eine Qualitätsprüfung.

Unser Fokus liegt auf dem Gesundheits- und Sozialbereich. Persönliche Assistenz, Assistenzdienste und ambulante Betreuungsdienste kennen wir als eigenständige Versorgungsform — mit eigenen Anforderungen, eigenen Datenflüssen und eigenen Schnittstellen zu Klienten, Angehörigen und Kostenträgern.

Zertifizierter DSB

Was wir für Ihren Assistenzdienst übernehmen.

Externer DSB

Aktive Betreuung mit Kenntnis der besonderen Datenschutzanforderungen in der persönlichen Assistenz. Feste Ansprechpartner, erreichbar wenn es zählt.

Kommunikationsrichtlinie für das Assistenzteam

Was darf per Messenger kommuniziert werden? Was gilt für Fotos? Wie läuft die Übergabe zwischen Assistenten datenschutzkonform? Eine praxistaugliche Richtlinie, die Ihr Team versteht und im Alltag umsetzt — kein juristisches Dokument, das niemand liest.

Klienteninformation und Einwilligungsmanagement

Welche Daten werden verarbeitet, von wem, zu welchem Zweck, wie lange? Wir erstellen die Datenschutzinformation für Ihre Klienten in verständlicher Sprache — und entwickeln den Einwilligungsprozess für Situationen, in denen eine Einwilligung erforderlich ist.

Kostenträger-Kommunikation und SGB-Compliance

Daten, die an Kostenträger nach SGB IX oder XII übermittelt werden, unterliegen besonderen Anforderungen. Wir stellen sicher, dass Ihre Kommunikation mit Kassen und Kostenträgern datenschutzrechtlich korrekt dokumentiert ist.

Einsatzplanung und digitale Tools

Tourenplanung, Dienstplanung, Zeiterfassung — welche Tools dürfen genutzt werden? Wir bewerten Ihre digitalen Werkzeuge und liefern AV-Verträge für die Anbieter, die Klientendaten berühren.

Vorbereitung auf Qualitätsprüfungen und Kostenträgeranfragen

Was müssen Sie bei einer QPR oder einer Kostenträgerprüfung im Bereich Datenschutz vorlegen? Wir bereiten Ihren Assistenzdienst aktiv vor — nicht erst wenn die Anfrage kommt.

FAQ PERSÖNLICHE ASSISTENZ

Braucht ein kleiner Assistenzdienst wirklich einen DSB?

Die DSB-Benennungspflicht hängt nicht allein von der Größe ab — wer Gesundheits- oder Sozialdaten als Kerntätigkeit verarbeitet, ist in der Regel zur Benennung verpflichtet. Ob das auf Ihren Assistenzdienst konkret zutrifft, klären wir im kostenlosen Datenschutz-Check — ehrlich, auch wenn das Ergebnis ist, dass Sie ohne formalen DSB auskommen.

Dürfen wir WhatsApp für die Teamkommunikation nutzen?

Für allgemeine organisatorische Absprachen ohne Klientendatenbezug ist das in vielen Fällen möglich. Sobald Klientennamen, Diagnosen, Einsatznotizen oder Fotos über WhatsApp geteilt werden, ändert sich die Bewertung erheblich. Wir entwickeln eine praxistaugliche Lösung — keine Verbotsliste, sondern klare Spielregeln.

Unsere Klienten sind oft nicht in der Lage, komplexe Datenschutzinformationen zu verstehen. Wie gehen wir damit um?

Das ist ein wichtiger und häufig unterschätzter Punkt. Datenschutzinformation muss verständlich sein — auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder sprachlichen Barrieren. Wir entwickeln Datenschutzinformationen in einfacher Sprache und berücksichtigen dabei die besonderen Anforderungen bei eingeschränkter Einwilligungsfähigkeit.

Was passiert, wenn ein Kostenträger unsere Datenschutzorganisation hinterfragt?

Kostenträger fragen zunehmend nach Datenschutznachweisen — besonders bei der Verlängerung von Leistungsvereinbarungen. Wir bereiten Sie darauf vor: Dokumentation, die Kostenträger überzeugt, ohne dass Sie dafür wochenlang Kapazität investieren.

Datenschutz, der zur persönlichen Assistenz passt. Nicht zum Klinikhandbuch.

Klare Einschätzung für Ihre konkrete Situation.

Externer Datenschutzbeauftragter Gesundheitswesen — Institut für Datenschutz
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